Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Garage & Pneuhaus GB für Reparatur- und Serviceleistungen sowie den Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör.

1. Geltungsbereich

Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Garagenbetrieb «Garage & Pneuhaus GB» und Kunden für Reparatur- und Serviceleistungen, für damit zusammenhängende Kostenvoranschläge sowie für den Verkauf und/oder den Einbau von Ersatzteilen und Zubehör.

2. Einbezug der vorliegenden AGB

Diese AGB bilden einen integrierten Bestandteil aller Verträge, unabhängig von Form oder Ort des Vertragsabschlusses. Die aktuelle Version ist auf der Homepage verfügbar. Abweichende AGB des Kunden sind ausgeschlossen.

3. Auftragserteilung

Der Kunde muss Mängel präzise bezeichnen und einen Fertigstellungstermin absprechen, der im Werkstattauftrag erfasst wird. Der Garagenbetrieb darf Fahrzeuge ohne expliziten Auftrag auf den aktuellen Softwarestand bringen. Fahrzeugdaten werden verschlüsselt gesichert; der Kunde sollte eigene Daten sichern. Der Betrieb darf Unteraufträge vergeben und Probefahrten durchführen.

4. Preisangaben / Kostenvoranschlag

Preise werden auf Verlangen vermerkt. Verbindliche Preisangaben erfordern schriftliche Kostenvoranschläge. Der Garagenbetrieb ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage nach erfolgter Aushändigung gebunden und darf diesen — ohne vorgängige Zustimmung des Kunden — nicht um mehr als 10 % überschreiten.

Bei zusätzlichen Arbeiten, die 10 % des Gesamtauftrags übersteigen, holt der Betrieb telefonisch Zustimmung ein. Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden mit der Auftragsrechnung verrechnet oder dem Kunden berechnet, falls kein Auftrag erteilt wird.

5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von drei Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung resp. Übermittlung der Rechnung abzuholen. Bei eintägigen Reparaturen verkürzt sich diese Frist auf zwei Arbeitstage.

Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Bei Abnahmeverzug darf der Betrieb das Fahrzeug extern parkieren und eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Tag berechnen.

6. Rechnung

Rechnungen müssen Preise für jede technisch abgeschlossene Arbeitsleistung sowie verwendete Ersatzteile separat ausweisen. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Kunden spätestens zwei Wochen nach Zugang der Rechnung eingefordert werden.

Der Kunde muss geschuldete Beträge vollständig bezahlen, falls eine Versicherungsgesellschaft oder ein Lieferant nicht zahlt.

7. Zahlungsmodalitäten / Verrechnung / Verzug

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung bar oder via EC zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb zehn Tage nach Meldung der Fertigstellung.

Verrechnung eigener Forderungen ist nur bei unbestrittenen Gegenforderungen zulässig. Bei Zahlungsverzug kann der Betrieb nach zehn Tagen einen Verzugszins von 5 % einverlangen. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 pro Mahnschreiben wird berechnet. Der Betrieb darf Inkasso Dritten übertragen; Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

8. Gewährleistung für Reparatur- und Serviceleistungen

Der Kunde muss das Fahrzeug nach Übernahme sofort prüfen. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Kunde beim ausführenden Garagenbetrieb spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen.

Bei verdeckten Mängeln gilt eine siebentägige Frist nach erstmaligem Auftreten. Unterlassene fristgerechte Rüge führt zu Verwirkung aller Mängelrechte. Der Kunde trägt die volle Beweislast. Ansprüche verjähren in 2 Jahren ab Abnahme des Fahrzeuges.

Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Nach dreimaligem Fehlschlag kann der Kunde zurücktreten. Ausgetauschte Teile gehören dem Betrieb.

9. Garantie für Ersatzteile und Zubehör

Der Kunde hat Ersatzteile und Zubehör bei der Lieferung umgehend zu prüfen und allfällige Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen schriftlich zu rügen.

Bei Herstellergarantie gilt diese ausschliesslich. Ohne Herstellergarantie verjähren die Gewährleistungsansprüche des Kunden für Ersatzteile und Zubehör in 2 Jahren ab der Lieferung.

Bei berechtigten Mängeln erhält der Kunde kostenlosen Umtausch oder Rückerstattung des Netto-Kaufpreises. Die Haftung des Garagenbetriebes für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

10. Haftung

Der Garagenbetrieb haftet nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenszufügung; die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach — in gesetzlich zulässigem Umfang — ausgeschlossen.

Auch die persönliche Haftung von Vertretern und Mitarbeitern für leichte bis mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Kunde trägt die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen jeglicher Art im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich seitens des Garagenbetriebes in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.

Nicht verkehrstaugliche Fahrzeuge können vom Betrieb nicht ausgegeben werden; bei Aushändigung trotz Warnung erfolgt diese auf Risiko des Kunden. Individuelle Fahrzeugmodifikationen (Tuning) können die Herstellergarantie beeinträchtigen; jegliche Haftung für entsprechende Schäden und Garantiebeeinträchtigungen wird in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen.

11. Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien des Kunden

Überlässt der Kunde Ersatzteile oder Materialien zum Einbau, erfolgt dies ausschliesslich auf Risiko und Gefahr des Kunden. Der Betrieb haftet nicht für Mängel oder Folgeschäden.

12. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht

Zubehör, Ersatzteile und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des betreffenden Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum des Kunden über.

Der Betrieb hat Retentionsrecht am Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen. Nach dreimaliger Mahnung und Verwertungsandrohung darf der Betrieb das Fahrzeug freihändig verkaufen. Der Verkaufserlös wird nach Abzug aller Forderungen und Kosten dem Kunden ausgezahlt.

13. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung sowie zu Marketingzwecken einschliesslich der postalischen und elektronischen Werbung verwendet werden dürfen.

Daten werden an die Fahrzeugimporteurin und autorisierte Partner weitergeleitet. Die Bearbeitung erfolgt nach schweizerischen Datenschutzbestimmungen. Der Kunde kann schriftlich widersprechen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

14. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Ungültigkeit der gesamten AGB. Weggefallene Bestimmungen werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien angepasst.

15. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages resp. der Bestellung des Kunden gültigen Fassung. Der Betrieb behält sich einseitige Änderungen vor. Die aktuelle Version wird auf der Homepage oder beim Kundendienst verfügbar gemacht.

16. Schlichtung / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz des Garagenbetriebes, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Dieser Gerichtsstand gilt auch für im Ausland ansässige Kunden. Der Betrieb kann Kunden auch an deren Sitz belangen.

Es gilt schweizerisches Recht.

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